Beamtendarlehen und Beamtenkredit zu Sonderkonditionen ab 5,70% von der
Hamburg-Mannheimer-Vers. AG
Werner-Siemens-Str. 29
22113 Hamburg
Telefon: 040 / 21 98 10 96
Telefax: 040 / 21 98 10 98
E-Mail
tncp@wunschdarlehen.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hamburg-Mannheimer-Vers. AG bietet
Beamtendarlehen für Beamte auf Lebenszeit und
Angestellte im öffentlichen Dienst in "unkündbarer" Stellung an.
  Unterschied zu "normalen" Darlehen
    Das Beamtendarlehen unterscheidet sich von "normalen" Darlehen durch den Abschluss einer Kapitallebensversicherung. Bei den monatlichen Raten für das Darlehen entfällt eine Tilgung des Darlehens. Stattdessen wird monatlich der Beitrag für die Kapitallebensversicherung gezahlt. Sie zahlen also monatlich nur die geringen Zinsen für das Darlehen und die Beiträge zur Kapitallebensversicherung.
Am Ende der Laufzeit des Beamtendarlehen wird das Darlehen mit einem Schlag getilgt. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Kapitallebensversicherung fällig. Die Versicherungssumme tilgt das Darlehen. Der verbleibende Überschuss wird an Sie ausgezahlt.
     
  Garantierter Zinssatz über die gesamte Laufzeit
    Der günstige Zinssatz für das Beamtendarlehen gilt für die gesamte Laufzeit, ist also nicht von den Schwankungen des Kapitalmarktes abhängig.
     
  Absicherung Ihrer Familie
    Das Beamtendarlehen wird mit einer Kapitallebensversicherung unterlegt. Dadurch ist die Familie des Darlehensnehmers für den Todesfall zusätzlich abgesichert. Das finanzielle Risiko wird hierdurch erheblich eingeschränkt.
     
  Berufsunfähigkeitsabsicherung
    Bei Abschluß einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird im Leistungsfall die Beitragszahlung übernommen. Sofern vereinbart wird zusätzlich eine monatliche Rente gezahlt.
     
  Überschüsse für Sie am Ende der Laufzeit
    Bei Ablauf wird das Beamtendarlehen durch die garantierte Versicherungsleistung getilgt. Die anfallenden Überschüsse werden an den Darlehensnehmer ausbezahlt.
     
  Vorzeitige Tilgung jederzeit möglich
    Eine vorzeitige Tilgung des Beamtendarlehen ist - auch in Teilbeträgen - jederzeit möglich. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dabei nicht erhoben!
     
  Teiltilgungen zur Verringerung der monatlichen Bealstungen
    Sie können monatliche Teiltilgungen vornehmen. Dadurch sinkt Ihre monatliche Belastung.
     
  Steuerliche Absetzbarkeit der Lebensversicherung
    Befragen Sie bitte Ihren Steuerberater nach der aktuellen steuerlichen Berücksichtigung der Lebensversicherungsbeiträge. ......mehr Infos
     
  Überschüsse steuerfrei nach 12 Jahren
    Die an Sie gezahlten Überschüsse aus der Lebensversicherung am Ende der Darlehenslaufzeit sind nach 12 Jahren steuerfrei.