Beamtendarlehen
und Beamtenkredit zu Sonderkonditionen ab 5,70% von der
Hamburg-Mannheimer-Vers. AG
Werner-Siemens-Str. 29
22113 Hamburg
Telefon: 040 / 21 98 10 96
Telefax: 040 / 21 98 10 98
E-Mail
tncp@wunschdarlehen.de
Die
Hamburg-Mannheimer-Vers. AG bietet
Beamtendarlehen für Beamte auf Lebenszeit und
Angestellte im öffentlichen Dienst in "unkündbarer"
Stellung an.
Unterschied
zu "normalen" Darlehen
Das Beamtendarlehen
unterscheidet sich von "normalen" Darlehen durch den Abschluss
einer Kapitallebensversicherung. Bei den monatlichen Raten für
das Darlehen entfällt eine Tilgung des Darlehens. Stattdessen
wird monatlich der Beitrag für die Kapitallebensversicherung
gezahlt. Sie zahlen also monatlich nur die geringen Zinsen für
das Darlehen und die Beiträge zur Kapitallebensversicherung.
Am Ende der Laufzeit des Beamtendarlehen wird das Darlehen mit einem
Schlag getilgt. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Kapitallebensversicherung
fällig. Die Versicherungssumme tilgt das Darlehen.
Der verbleibende Überschuss wird an Sie ausgezahlt.
Garantierter Zinssatz
über die gesamte Laufzeit
Der günstige Zinssatz
für das Beamtendarlehen gilt für die gesamte Laufzeit, ist also nicht
von den Schwankungen des Kapitalmarktes abhängig.
Absicherung Ihrer Familie
Das Beamtendarlehen wird
mit einer Kapitallebensversicherung unterlegt. Dadurch ist die Familie
des Darlehensnehmers für den Todesfall zusätzlich abgesichert. Das
finanzielle Risiko wird hierdurch erheblich eingeschränkt.
Berufsunfähigkeitsabsicherung
Bei Abschluß einer Dienst-
bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird im Leistungsfall die
Beitragszahlung übernommen. Sofern vereinbart wird zusätzlich eine
monatliche Rente gezahlt.
Überschüsse für Sie
am Ende der Laufzeit
Bei Ablauf wird das Beamtendarlehen
durch die garantierte Versicherungsleistung getilgt. Die anfallenden
Überschüsse werden an den Darlehensnehmer ausbezahlt.
Vorzeitige Tilgung
jederzeit möglich
Eine vorzeitige Tilgung
des Beamtendarlehen ist - auch in Teilbeträgen - jederzeit möglich.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dabei nicht erhoben!
Teiltilgungen zur Verringerung
der monatlichen Bealstungen
Sie können monatliche
Teiltilgungen vornehmen. Dadurch sinkt Ihre monatliche Belastung.
Steuerliche Absetzbarkeit
der Lebensversicherung
Befragen Sie bitte Ihren
Steuerberater nach der aktuellen steuerlichen Berücksichtigung
der Lebensversicherungsbeiträge. ......mehr
Infos
Überschüsse
steuerfrei nach 12 Jahren
Die an Sie gezahlten Überschüsse
aus der Lebensversicherung am Ende der Darlehenslaufzeit sind nach
12 Jahren steuerfrei.